§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen, der regiofixx GmbH, vertreten durch Markus Klonowski, Gewerbegebiet Querkanal 3b, 26903 Surwold, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, bzw. als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Leistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um die Reparatur und Wartung von Beamern.
(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) bzw. die Erstellung des beauftragten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Leistungen durchgeführt worden sind und der Auftraggeber das Werk angenommen hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer einen entsprechenden Auftrag. Eine Buchung kann schriftlich, per E-Mail, oder mündlich erteilt werden.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen vom Auftragnehmer mitgeteilt.
(3) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
§ 3 Inhalt und Durchführung
(1) Durch die Auftragserteilung autorisiert der Auftraggeber den Auftragnehmer, alle Arbeiten durchzuführen, die für die einwandfreie Instandsetzung des Gerätes notwendig sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Gegenstand über die Fehlerbeschreibung hinaus auf weitere mögliche Fehler und Funktionen zu überprüfen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet und das beauftragte Werk für den Kunden erstellt. Der genaue Leistungsumfang wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vertraglich vereinbart.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Leistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
(4) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
(5) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
(6) Termine werden lediglich unverbindlich angegeben, da sie je nach Fehlerumfang und Verfügbarkeit der Ersatzteile starken Schwankungen unterliegen können.
(7) Jede Reparatur bedeutet einen Eingriff in den Reparaturgegenstand. Daher ist es nicht in jedem Fall möglich, den Zustand wieder so herzustellen, wie er vor dem Eingriff geherrscht hat. Der Auftraggeber hat daher insbesondere bei Reparaturabbrüchen kein generelles Recht auf Wiederherstellung des Originalzustandes.
(8) Ausgetauschte Teile gehen, sofern bei Auftragserteilung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum des Auftragnehmers über oder werden entsorgt. Auftraggeber werden daher gebeten, rechtzeitig anzufordern, falls sie defekte Teile zurückerhalten möchten.
(9) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Auftraggeber abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
(10) Die Leistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Leistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(11) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Leistungserbringung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
(12) Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(13) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Leistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Leistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
(14) Der Auftragnehmer muss die Leistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Leistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
(15) Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
(16) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Auftragsbearbeitung erforderlichen Informationen und Materialien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Eine Verzögerung oder Unterlassung der Mitwirkung kann sich auf die vereinbarten Liefertermine und den Umfang der Leistungserbringung auswirken.
§ 4 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse. Dies gilt sowohl für Reparaturen als auch für Lieferungen und sonstige Leistungen.
(2)Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig.
(3) Für Firmenkunden und Auftraggeber, die mindestens 3 erfolgreiche Reparaturvorgänge durch den Auftragnehmer abgewickelt haben, können abweichende Regelungen zwischen den Parteien getroffen werden.
(4) Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot von dem Auftragnehmer sind als Bruttopreise aufgeführt.
(5) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben.
(6) Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
§ 5 Kostenvoranschläge
(1) Die Preise für Kostenvoranschläge richten sich nach dem Reparaturgegenstand und können auf der Webseite des Auftragnehmers eingesehen werden. Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar.
(2) Der Auftragnehmer keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages. Der Kostenvoranschlag basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Informationen und kann aufgrund unvorhergesehener Umstände abweichen.
(3) Ergibt sich während der Reparatur, dass der Reparaturgegenstand nicht ohne wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages ausführbar ist, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, den Auftrag aus diesem Grunde zu kündigen.
(4) Im Falle der Kündigung kann der Auftragnehmer einen der geleisteten Arbeit angemessenen Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung veranschlagten Auslagen verlangen. Die Höhe der zu zahlende Vergütung richtet sich nach dem bereits erbrachten Arbeitsaufwand und den entstandenen Kosten bis zum Zeitpunkt der Kündigung.
(5) Ist eine wesentliche Überschreitung der Reparaturkosten zu erwarten, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten unterrichten. Der Auftraggeber hat dann die Möglichkeit, den Auftrag zu bestätigen oder zu kündigen.
(6) Der Auftragnehmer wird bei der Erstellung des Kostenvoranschlages die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten lassen, übernimmt jedoch keine Haftung für die Einhaltung der geschätzten Kosten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Dienstleistungs- oder Werkvertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Sie endet grundsätzlich mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(3) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 7 Aufbewahrung und Versendung
(1) Wird ein Gerät trotz zweifacher erfolgloser Mahnung nicht ausgelöst, geht der Auftragnehmer davon aus, dass der Auftraggeber das Interesse an dem Gegenstand verloren hat. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall unter Einhaltung einer zweimonatigen Lagerfrist dazu berechtigt, den Gegenstand zum Ausgleich der offenen Forderung anderweitig zu verwerten. Nach Ablauf der zweimonatigen Lagerfrist erlischt die Aufbewahrungsfrist, und der Auftragnehmer kann den Gegenstand zur Deckung der offenen Forderungen veräußern.
(2) Für den Zeitraum der Aufbewahrung behält sich der Auftragnehmer zudem vor, Lagerkosten in Höhe von 7 € pro Woche zu berechnen.
(3) Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers bzw. des Paketdienstleisters. Sendet der Auftraggeber ein Gerät ein, hat er für die ordnungsgemäße, das heißt transportsichere Verpackung zu sorgen. Transportschäden, die durch eine nicht ausreichende oder unsachgemäße Verpackung entstehen, gehen ausdrücklich zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Für Auftraggeber, welche Verbraucher sind, gilt zusätzlich: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder an einen von diesem bestimmten Empfänger über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht. Bei Auftraggebern, welche Unternehmer sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.
(5) Transportschäden, die auf unsachgemäßen Transport zurückzuführen sind, müssen bei Empfang des Gerätes unmittelbar dem Paketdienstleister angezeigt werden. Der Auftraggeber hat in solchen Schadensfällen für eine schlüssige Dokumentation des Schadens (Bilder, Kartonage etc.) zu sorgen, da sonst kein Transportschaden geltend gemacht werden kann.
(6) Verbraucher haben das Recht, Transportschäden innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Ware dem Anbieter und dem Paketdienstleister anzuzeigen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Unternehmer haben Transportschäden unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen.
§ 8 Schutzrechte
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Leistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von dem Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
(2) Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
(3) Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
(5) Für Software- und/oder Datenüberspielungen sowie für Datenverluste übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, insofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden.
§ 11 Mängelrechte
(1) Der Auftragnehmer gewährt eine Garantie von 6 Monaten auf die ausgetauschten Teile und durchgeführten Arbeiten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Benachrichtigung des Auftraggebers über die Fertigstellung des Gerätes.
(2) Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung, Nachlieferung, Wandlung oder Minderung des Reparaturpreises. Die Wahl der Gewährleistungsmaßnahme liegt in der Entscheidung des Auftragnehmers.
(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung des Gerätes durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. Ebenfalls ausgenommen sind Folgeschäden aus gerätebedingten Mängeln sowie verschleißbedingte Schäden. Schäden, die trotz gleicher Fehlersymptome andere Ursachen haben, fallen ebenfalls nicht unter die Gewährleistung.
(4) Unsachgemäße Benutzung, Lagerung oder Handhabung der Geräte sowie jegliche Fremdeingriffe führen zum Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs.
(5) Alle Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung verjähren nach 12 Monaten, soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Benachrichtigung des Kunden über die Fertigstellung des Gerätes.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
§ 12 Datenschutz
(1) Die Parteien werden, die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
(3) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Auftragnehmers unter folgendem Link: www.beamer-reparatur-zentrum.de/datenschutz
§ 13 Widerrufsrecht
(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter www.beamer-reparatur-zentrum.de/datenschutz
(2) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 14 Europäische Streitbeilegung
(1) Der Auftragnehmer weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
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